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  title: "Verhaltensregeln Werkstatt",
  version: "v1.0",
  change_date: "09.09.2023",
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+ Alle Nutzer*innen müssen vor Nutzung der Werkzeuge eine Einweisung erhalten und eine Einweisungsbestätigung und einen Haftungsausschluss unterzeichnen.

+ Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur mit vorheriger Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Diese muss an den Vorstand übergeben worden sein.

+ Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten.

+ Es muss stets darauf geachtet werden, dass die Nutzer*innen persönliche Schutzvorkehrungen getroffen haben:
    + Bei Arbeiten an Maschinen enganliegende Kleidung tragen. Schmuckstücke (z.B. lange Ketten, Armschmuck, Uhren), Krawatten und Schals dürfen nicht getragen werden.

    + An entsprechenden Maschinen Gehörschutz und Schutzbrille tragen. Insbesondere beim Arbeiten mit Handmaschinen über Kopf Schutzbrille getragen werden.

    + Nur mit geschlossenem und festem Schuhwerk die Werkstatt betreten.

    + Lange Haare durch Mützen, Haarnetz o.ä. verdecken.

    + Ggf. Handschuhe verwenden

+ Bei Unsicherheiten im Umgang mit den Werkzeugen unbedingt eine*n erfahrenen Nutzer*in fragen. Wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist muss mit der *Bearbeitung umgehend aufgehört werden*.

+ Es ist darauf zu achten, dass sich die Nutzer*innen nicht im Gefahrenbereich von Maschinen aufhalten (z.B. im Bereich von herausfliegenden Werkstücken).

+ Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel müssen griffbereit an den Maschinen bereitgestellt werden.

+ Jede*r Nutzer*in hat zu kontrollieren, ob die Maschinen nach Nutzung ausgeschaltet wurden.

+ Der Arbeitsplatz ist *sauber und aufgeräumt* zu hinterlassen.

+ Rauchen oder offenes Feuer sind in der Werkstatt verboten.