#import "templates/form.typ": tmpl #show: doc => tmpl( title: "Verhaltensregeln Werkstatt", version: "v1.0", doc, ) - Alle Nutzer*innen müssen vor Nutzung der Werkzeuge eine Einweisung erhalten und eine Einweisungsbestätigung und einen Haftungsausschluss unterzeichnen. - Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur mit vorheriger Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Diese muss an den Vorstand übergeben worden sein. - Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten. - Es muss stets darauf geachtet werden, dass die Nutzer*innen persönliche Schutzvorkehrungen getroffen haben: - Bei Arbeiten an Maschinen enganliegende Kleidung tragen. Schmuckstücke (z.B. lange Ketten, Armschmuck, Uhren), Krawatten und Schals dürfen nicht getragen werden. - An entsprechenden Maschinen Gehörschutz und Schutzbrille tragen. Insbesondere beim Arbeiten mit Handmaschinen über Kopf Schutzbrille getragen werden. - Nur mit geschlossenem und festem Schuhwerk die Werkstatt betreten. - Lange Haare durch Mützen, Haarnetz o.ä. verdecken. - Ggf. Handschuhe verwenden - Bei Unsicherheiten im Umgang mit den Werkzeugen unbedingt eine*n erfahrenen Nutzer*in fragen. Wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist muss mit der *Bearbeitung umgehend aufgehört werden*. - Es ist darauf zu achten, dass sich die Nutzer*innen nicht im Gefahrenbereich von Maschinen aufhalten (z.B. im Bereich von herausfliegenden Werkstücken). - Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel müssen griffbereit an den Maschinen bereitgestellt werden. - Jede*r Nutzer*in hat zu kontrollieren, ob die Maschinen nach Nutzung ausgeschaltet wurden. - Der Arbeitsplatz ist *sauber und aufgeräumt* zu hinterlassen. - Rauchen oder offenes Feuer sind in der Werkstatt verboten.